DSGVO-Nachbesserungen bezüglich Abmahnungen

    • Teambeitrag

    Die Abmahnungen bezüglich der DSGVO haben die Bundesregierung ziemlich kalt erwischt und nun hat, bzw. wird man reagieren. Konkret sieht das so aus das man Abmahngebühren, im Zusammenhang mit der DSGVO, für ein Jahr aussetzen will.


    Elisabeth Winkelmeier-Becker (rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) sagte dazu:


    "Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen. … Dies darf nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Dem wollen wir rasch einen Riegel vorschieben."


    Ja wer hätte sich das auch vorher denken können, sowas aber auch :ugly:


    Wenn alle relevanten Parteien zustimmen, dann soll das Gesetz am 6. Juli verabschiedet werden. Immerhin gibt es mittlerweile auch alternative Vorschläge wie: "Der erste Hinweis auf Verstöße muss kostenlos sein".


    Mal sehen was daraus wird, zumindest scheint es kurzfristig noch mal Bewegung zu geben.

    Deine Anfrage wurde nicht beantwortet? Dann bitte einfach noch mal kurz im Thema nachfragen.


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  • Wenn alle relevanten Parteien zustimmen, dann soll das Gesetz am 6. Juli verabschiedet werden. Immerhin gibt es mittlerweile auch alternative Vorschläge wie: "Der erste Hinweis auf Verstöße muss kostenlos sein".

    Es sind ja nur noch ein paar Wochen und wenn sie dann vergessen, dass es rückwirkend sein sollte.
    Dann wird die Welle ein Tsunami werden. 8o

  • die Anwälte erstmal richtig ins Zeug legen

    Na ganz so ist es nicht, die Anwälte brauchen Mandanten, sonst geht gar nichts.


    Und ob diese Kunden so gerne andere abmahnen wollen lassen und dann mit der derzeitig schwammigen Regelauslegung eine eigene (Gegen)- Abmahnung riskieren wollen?

    • Teambeitrag

    Tja, das war wohl nichts, wer hat denn auch wirklich an eine schnelle Umsetzung geglaubt :eyes: Die nächste Frist ist der 1. September, bis dahin soll ein Gesetzesentwurf vorliegen der hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen betreffen soll.


    Immerhin soll es dann grundsätzliche Lösungen geben und nicht so einen Unsinn wie zeitliche Begrenzungen. Und es soll im dem Gesetz auch um das Urheberrecht gehen, nicht nur die DSGVO. Es scheint fast so als ob sich das Warten lohnt.

  • Ich hab es ehrlich gesagt bis heute nicht kapiert: Wiso wurde nicht einfach festgelegt dass man vor einer Abmahnung den Betreiber auf seine Versäumnisse hinweisen muss und ihm eine Frist (z.B. 7 Tage) setzen muss um das zu beheben ?
    Damit wären alle Probleme behoben^^