Google und das "Recht auf Vergessen" - das kann man vergessen?!

  • Nun wurde also das Urteil gefällt: Der Europäsiche Gerichtshof urteilte am Dienstag, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google zukünftig verpflichtet werden können, Verweise auf möglicherweise sensible persönliche Daten nicht mehr in den Ergebnislisten anzeigen zu lassen. Bislang konnte z.B. Google argumentieren, Löschungen wären daher nicht möglich, weil Google lediglich der Übermittler, nicht aber der originäre Ersteller bzw. Herausgeber sei. Zudem würden derart viele und unterschiedliche Inhalte in den Datenbanken gespeichert, dass eine Einzelsichtung nach spezifischer Ursache so nicht möglich sei.


    Dieser Argumentationslinie widersprach der EuGH nun und stellte fest, Suchmaschinen sammeln persönliche Daten, da sie auch zielgerichtet nach diesen suchen, um sie zu verwerten und zu speichern.


    Der eigentliche Fall, der zur Verhandlung führte, berief sich auf die Ergebnislisten von Google, in denen ein Spanier in Zusammenhang mit einer früheren Immobilienpfändung genannt wurde. Der Vorfall an sich lag länger zurück, so dass der Kläger diesen Suchmaschineneintrag, der auf einem digitalisierten Zeitungsartikel basierte, wegen vermeintlicher Rufschädigung löschen lassen wollte. Der Fall landete dann vor dem EuGH, da das spanische Obergericht den Gerichtshof aufgefordert hatte, zuerst einmal die Auslegung der EU-Datenschutzrichtlinie zu klären.


    Dieses EuGH-Urteil bezieht sich explizit auf Namenssuchen, also um die erscheinenden Ergebnislisten, wenn Personennamen in
    Google's Suchfeld getippt werden. Die Voraussetzung für das Löschen ist, dass die Einbeziehung der Links in die Ergebnisliste "zum gegenwärtigen Zeitpunkt" nicht oder nicht mehr mit der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar ist. In der Richtlinie heißt es zudem auch, dass für die Verarbeitung Verantwortliche dafür sorgen müssen, dass personenbezogene Daten "sachlich richtig und, wenn nötig, auf den neuesten Stand gebracht sind". Betroffene hätten das Recht, die "Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten" einzufordern, wenn diese unrichtig oder falsch seien. (Quelle: http://curia.europa.eu/jcms/up…df/2014-05/cp140070de.pdf)



    Im ersten Moment denkt man, dass das Urteil sinnvoll erscheint, man erinnere sich z.B. an Bettina Wulff und die Verbindung ihres Namens mit einem Escort-Service.
    Auf der anderen Seite fragt man sich, wie man denn überhaupt einen solchen Antrag stellen soll, wie man auch argumentativ darlegen muss, was genau einer Löschung bedarf und wie ein Google das technisch bewerkstelligen soll? Zudem bedeutet das Urteil doch auch, dass der reale Namen dann nicht mehr ersichtlich ist, das Dokument selber jedoch weiterhin im www verbleibt. Plus, das Urteil ist nun nicht global festgelegt, gibt es also unterschiedliche Löscharten oder Nicht-Löschung je nach Google-Version in Land X?




    Wie soll man das Urteil nun einordnen, was meint ihr, ist das Recht auf ein Vergessen sinnvoll und nötig oder kann man das Urteil aus praktischer Sicht einfach vergessen?

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    • Teambeitrag

    Das mit dem Antrag stellen ist kein Problem, es gibt ja auch heute schon diverse Formulare bei Google mit denen man Anträge für eine Linkentfernung stellen kann.


    Ich bin etwa skeptisch was das Urteil betrifft. Auf der einen Seite ist das positiv. Bisher war es eigentlich unmöglich Inhalte im Web entfernen zu lassen ohne die Hilfe einen Anwaltes und das kostet dann natürlich entsprechend und ob am Ende wirklich erfolgreich ist, steht ja keinesfalls fest. Nur weil irgendwo etwas kritisches über einen steht, hat man noch lange kein Recht darauf das entfernen zu lassen.


    Wenn du etwas löschen lassen wolltest, war das bisher der Weg:


    1. Du schreibst das Webangebot an wo die Infos zu finden sind und verlangst (wie auch immer) eine Entfernung
    2. Der Betreiber des Webangebotes veranlasst eine Löschung bei Google


    Das Problem ist, wenn der Betreiber nicht mitspielt, dann hast du schlechte Karten, denn nur der Betreiber kann Inhalte entfernen und die Löschung bei Google beantragen. Wenn du selbst dich an Google wendest kannst du davon ausgehen das der Antrag auf Entfernung zu 99% abgelehnt wird.


    Und was jetzt neu ist:


    Google muss deine persönlichen Daten löschen wenn du das willst.


    Das wird jetzt wahrscheinlich einen Löschsturm auslösen, Hund und Kurz wird sich aus Google löschen lassen. Aber ist das wirklich so sinnvoll? Die Daten selbst sind ja noch auf den ursprünglichen Seiten zu finden und fliegen nur aus dem Suchindex. Mir wäre das nicht genug, wenn ich etwas entfernen will, dann doch nicht nur bei Google sondern vollständig.


    Ich weiss nicht, einerseits ist es ok das man jetzt nicht mehr auf Gedeih und Verderb den Betreibern der Webangebote ausgeliefert ist, auf der anderen Seite kann man den Suchergebnissen nicht mehr wirklich vertrauen.


    Wie das mit den Ländern genau ist weiss ich jetzt auch nicht, aber ich denke mal du kannst alle Links bei google.de löschen lassen. google.com wird wohl eher außen vor bleiben. Die Frage ist ja auch ob das technisch machbar ist, gibt es überhaupt getrennte Suchindexe usw.?

    Deine Anfrage wurde nicht beantwortet? Dann bitte einfach noch mal kurz im Thema nachfragen.


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  • Ich bin bei diesem Thema unsicher, Tom, wie ich es einordnen soll, wir können ja einfach noch ein wenig darüber sprechen?


    Dass Google keine reine Suchmaschine mehr ist, wissen wir, da kann auch keiner mehr sagen, ihm/ihr ist nicht bewusst, was alles gespeichert wird. Das kann man so sagen und stehenlassen, oder?


    Wenn wir das so sagen können, lautet doch die zweite Feststellung, jeder muss sich klar vor Augen führen, was er/sie selber virtuell niederschreibt und preisgibt.
    Bei diesem spanischen Kläger lag die Situation anders, das muss man folglich auch noch einmal ausklammern, da nicht er selber etwas publizierte, sondern das eigentliche Printmedium die Online-Bereitstellung vornahm.
    Bei Bettina Wulff als schon genannter prominenter Klägerin war es doch so, wenn ich mich nicht vertue, dass die Nähe zum Rotlicht-Milieu bzw. Escort-Service über spekulative Medien bei Google landete, war das so? Das wiederum heißt, nicht sie selber hat etwas lanciert, das sie später bereute, sondern Dritte, und da kann ich absolut verstehen, dass man das so nicht in einer Suchmaschine sehen will.


    Nur, du hast diesen Punkt auch schon berührt, wie soll man objektiv bspw. Rufschädigung, Misskredit&Co. alleine nachweisen? Selbst wenn man das StGB bemühen und Paragrafen auflisten würde, könnte Google theoretisch sagen, ein Inhalt falle nicht unter diese Regelung/en, oder? Google lehnt also ab, ich beharre, es geht dann wohl weiter zum Anwalt, das Spiel wiederholt sich - wie lange dann? Muss dann theoretisch jeder Löschantrag im Extremfall vor Gericht ausgefochten werden, da Google - aus welchen Gründen auch immer - per se Nein sagt? Das ist mir also nicht klar bzw. ich weiß nicht, ob da der EuGH wirklich alles bedacht hat?
    Und der nächste Gedanke, wie deckt es sich mit der Meinungsfreiheit, was darf dann noch publiziert werden (weil es im öffentlichen Interesse steht?), was ist schon eine Schmähung möglicher Persönlichkeitsrechte?


    Und was ich ganz paradox finde, wäre dann so ein Beispiel, fiktiv von mir überzogen beschrieben: Nehmen wir an, es gäbe hier im CLS eine Person, die in der Vergangenheit Steuern hinterzogen hat und ich würde es wissen. Weil ich die Person rein zufällig nicht mag und bösartig wäre, würde ich nun einen Artikel rund um Steuerehrlichkeit in der Forenwelt verfassen und die Person namentlich als Steuersünder aufführen, was dann bei Google im Suchindex stünde. Die Person würde sich bloßgestellt fühlen, bei Google Beschwerde einreichen und wir unterstellen dann einmal, dass Google dem zustimmt und den Suchindex-Eintrag löscht.
    Dann hätte ich wegen meiner Bloßstellung zwar gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, weil ich die Person namentlich angeprangert habe, das kann im Einzelfall zivilrechtlich noch weiter ausgefochten werden, aber der Punkt ist doch, im Kern hatte ich Recht, die Person hat Steuern hinterzogen und faktisch kann man es mir nicht in Abrede stellen. Mein Artikel bleibt also unberührt, ich dürfte das weiter sagen und ich denke, die Person könnte rechtlich nur erreichen, dass ich den kompletten Namen aus dem Artikel nehme - Stichwort wiederum Persönlichkeitsrecht - mehr aber auch nicht.
    Dann ist so eine Google-Löschung doch nur visuelle Augenwischerei auf den ersten Blick und mehr nicht, oder?



    Oder interpretieren wir eigentlich schon viel zu weit, Tom, das Urteil ist viel simpler lediglich eine Art Warnschuss an Google, es ist keine datensammelnde Krake, die unkontrolliert wachsen und horten kann, sondern sie ist verantwortlich. Google kann sammeln bis die Nähte krachen, aber es gibt zumindest dann die praktische Möglichkeit nicht alles tolerieren zu müssen. Es bleibt unterm Strich vermutlich doch noch David gegen Goliath, aber David hat zumindest einen Zahnstocher in die Hand bekommen? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Gabbid () aus folgendem Grund: Wortdreher korrigiert

  • Ich finde das Urteil vom EUGH absolut schwachsinnig.


    Um dein Beispiel mal weiter aufzugreifen:
    Nachdem der Steuerhinterzieher nun veranlasst hat, dass dein Beitrag nicht mehr in Google gelistet werden darf, stellt er außerdem fest, dass ja auch die Suchfunktion im cls noch Treffer ausspuckt. Also lässt er Tom vom gericht dazu verdonnern, das Suchergebnis aus der cls-Suche zu streichen (was technisch gar nicht so einfach ist). Allerdings lässt Tom den Artikel an sich noch da, denn der behauptet ja nichts falsches. Nun stellt der Steuerhinterzieher fest, dass in der themenauflistung ja auch noch eine Vorschau auf das Thema enthalten ist, und lässt Tom dazu verdonnern, den Thread aus der themenauflistung zu löschen (auch wieder technisch nicht einfach).


    Was ist denn dass für eine Welt, in der die Information an sich veröffentlicht werden darf, aber niemand wissen darf, dass diese Information veröffentlicht wurde? Was ist das für eine Informationsfreiheit?


    Entweder verstößt die Information gegen das Persönlichkeitsrecht der Person - dann muss sie zuallererst mal auf der Seite der Zeitung entfernt werden, und dann natürlich auch aus dem Google-Index, wenn sie nicht mehr vorhanden ist - aber sie nur aus den Suchergebnissen zu löschen ist lächerlich, Augenwischerei und sogar Zensur. man kann nicht mit zweierlei Maß messen - entweder die Information darf nicht veröffentlicht werden weil sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt, dann muss sie ganz verschwinden, oder man darf sie veröffentlichen, dann muss es auch erlaubt sein, die Information zu finden.


    Wenn wir aber anfangen, dass Informationen zwar veröffentlicht werden dürfen, aber man niemanden verraten darf, dass man sie veröffentlicht hat, dann ist etwas falsch. Das ist wie wenn man dir sagt, dass du zwar Flyer für deine Partei drucken darfst, aber sie nicht verteilen darfst...

  • Dann lag ich mit meinem Eindruck nicht so falsch, zumal ich mich gewundert hatte, dass in den ersten Berichten zum Urteil in den Medien overt oder subtil doch der vermeintlich positive Aspekt dominierte, ein "Ja, aber..." kaum zu hören war.


    Es ist doch prinzipiell schwer vermeintlich klar zu sagen und zu entscheiden:
    A: Ja, das ist ein Fall, wo es das "Recht auf Vergessen" (ohne die Probleme, die damit verbunden sind, wie du ausführtest) geben kann/soll/muss.
    B: Nein, es gibt ein Mitteilungsrecht, öffentliches Interesse usw., also das "Recht auf Information".


    Um beim Beispiel zu bleiben: Ist das Recht auf individuelle Löschung richtig/er und wichtig/er als die faktische Nennung/der Bericht an sich?


    Der spanische Kläger argumentierte ja, die Insolvenz-Geschichte wäre verjährt und er habe durch negative Einträge finanzielle Verluste und eine Rufschädigung erlitten, was man auch für potentielle Transaktionen und Interessenten hochrechnen müsse (also die Leute und Kreditinstitute, die wegen des Eintrages Abstand von bspw. einer Kreditvergabe oder einer Kaufabwicklung mit dem Kläger absehen würden).


    Nur, was macht die Schufa heute bei uns? Da wird ja auch allerlei Datenmaterial gesammelt und das kann bei Beantragung eines Kredites herangezogen werden, der Score-Wert entscheidet, wie kreditwürdig ich bin oder nicht. Als da eine Klägerin wegen einer falschen (!) Bewertung klagte - die Bewertung war sogar nachweislich falsch, was anerkannt wurde - wurde die Klage trotzdem abgewiesen, eine Änderung und Offenlegung der Score-Werte wurde abgelehnt.
    Hier gibt es also solche "Fakten", die sich Behörden, Banken etc. ansehen können. Sie stehen zwar nicht bei Google im Suchindex, aber werden gespeichert und da fragt man sich doch, warum hierbei nicht auch das Persönlichkeitsrecht greift - oder vermische ich es gerade?



    Aber, eigentlich müsste man bei der Diskussion schon bei der Wendung beginnen - Recht auf Vergessen. Das passt doch gar nicht, du hast es sinnig illustriert. Vergessen impliziert, es ist weg, aus den Augen, aus dem Sinn, salopp formuliert. Zumindest würde ich jetzt spekulieren, dass das von der Wahrnehmung her die Interpretation ist, die Otto Normalbürger angeben bzw. annehmen würde, oder? Nur, technisch gesehen löscht Google, es vergisst nicht real wie wir Menschen, wir haben es also nicht mehr im Auge, Google aber im Sinn.
    Denkst du, Netzwerg, dass das allen Löschanträgern so bewusst ist oder denken sie wirklich, die Einträge sind komplett weg?


    Wobei, ich bin mir jetzt nach dem erneuten Lesens deiner Meldung auch nicht mehr ganz sicher, ob "Löschung" passt, vielleicht kannst du das sogar noch einmal näher erläutern, gerne auch technisch, aber wenn es geht so, dass man es als Laie noch verstehen kann? Das wäre wunderbar, um es einmal plastisch erklärt zu bekommen. :)
    Wenn wir "Löschung" sagen oder ich es definieren sollte, würde ich als reiner Nutzer ohne fachlichen Hintergrund annehmen, Google geht hin und löscht, vereinfacht gesagt, den Inhalt, der meine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das ist dann also auf ewig weg, Punkt. Nur, wenn es "einfach" nicht mehr im Suchindex auftauchen soll bzw. darf, macht Google es, wiederum einfach formuliert, nicht eigentlich "nur" unsichtbar? Ich hoffe, ich kann mich verständlich machen, ist es also ein faktischer Unterschied oder habe ich mich gerade in eine semantische Denkfalle begeben? :S Löschung versus Unsichtbarschaltung bzw. "Ausblenden" oder "Verstecken" - das wäre jetzt intuitiv ein Unterschied für mich, stimmt das oder denke ich falsch?



    Abschließend würde mich noch interessieren, Netzwerg, wie deutest du für dich das Urteil, was war die eigentliche Richtung, das Ziel, wenn man so will?

  • Da das thematisch zwar noch zum Gesamtkontext gehört, aber nicht en detail, wollte ich noch weitere Punkte in die Diskussion einbringen.


    Und zwar hat Sigmar Gabriel doch am Freitag im Feuilleton-Bereich der F.A.Z. seine Meinung rund um Suchmaschinen, Steuerung, Löschung und auch die Monopolstellungen einiger Anbieter thematisiert und angeprangert. Ich weiß nicht, wer das alles unter uns gelesen hat, daher zitiere ich einfach schnell wesentliche Aussagen, die man dann abklopfen kann. Der gesamte Artikel wäre hier nachzulesen: http://www.faz.net/aktuell/feu…gle-debatte-12941865.html



    [...] "Die "Suchmaschine" Google wird missverstanden: Sie ist kein Instrument, dessen man sich bedient wie eines passiven Werkzeugs der analogen Welt. Sie ist ein Instrument, das selbst aktiv wird, und zwar auf eine für uns unsichtbare Weise Art und Weise. Jedes Mal, wenn wir mit Google suchen, sucht Google uns, nimmt Informationen über uns auf, die für gezielte, personalisierte Werbung verkauft werden können, aber grundsätzlich auch unserer Bank, unserer Krankenkasse, unserer Kfz- oder Lebensversicherung oder bei Bedarf einem Geheimdienst zur Verfügung stehen."


    "Und nichts ist kostenlos, sondern bezahlt wird mit persönlichen Daten - und , wenn wir nicht aufpassen, am Ende auch mit persönlicher und gesellschaftlicher Freiheit."


    "Martin Schulz, der Präsident des Europäischen Parlaments, hat völlig zu Recht die Politik zum Kampf aufgerufen: Entweder wir verteidigen unsere Freiheit und ändern unsere Politik, oder wir werden zu digital hypnotisierten Mündeln der Datenherrschaft."






    Wenn man nur einmal diese Passagen liest, muss man sich fragen, ob das nicht schon eine Kriegserklärung gegen die digitale Welt respektive dem "Ungeheuer" Google ist, ob es mehr belustigend erscheint, weil die Realität dem Wunschdenken eines Herrn Gabriel längst zuvorgekommen ist (Stichwort NSA-Skandal, "Big Data" etc.) und ob man wirklich mittels dramaturgisch-überzogener Panikmache (?) die Internetnutzer zu mehr Sensibilität in Punkto eigener Daten veranlasst?



    Was meint ihr dazu?

    • Teambeitrag

    Da ist er wieder, der Streisandeffekt:


    http://hiddenfromgoogle.com


    Zwar noch etwas mager, aber schon mal ein Anfang.


    Das mit Google ist schon irgendwo richtig, Google ist nicht mehr nur eine einfache Suchmaschine. Ich sehe die Entwicklung schon recht kritisch. Es ist auch richtig das Googles Geschäftsmodell auf Nutzerdaten basiert. Wohin das alles mal führt kann man kaum abschätzen, Google drängt ja auch in andere Bereiche rein. Android verbreitet sich mittlerweile überall, Autos, Fernseher, Haussteuerungen, es gibt keine Daten die Google nicht erhebt.


    Mittlerweile gibt es auch bei Bing ein Löschformular:


    https://www.bing.com/webmaster/tools/eu-privacy-request

    Deine Anfrage wurde nicht beantwortet? Dann bitte einfach noch mal kurz im Thema nachfragen.


    Mein Blog: TwentyMag <- Lesen, Teilen, Liken, Kommentieren, Abonnieren. Ihr wisst bescheid, was labere ich hier groß rum :eyes:

  • Sehe das genau so.


    Bin irgendwie auch froh, dass ich kein Android-Gerät mehr benutze und meine Accounts löschen gelassen hab (in welchem Ausmaß das nun auch sein mag).
    Als Suchmaschine benutze ich es dennoch weiterhin, weil es einfach gut ist.

  • Konterkariert diese Löschliste nicht eigentlich schon ihren Sinn?


    Was ist für Leute denn interessanter: Etwas zu lesen, was man binnen eines Klicks finden kann, oder das, was nun vermeintlich verborgen ist?


    Es muss nun gar keine z.B. zweideutige Seite sein oder auf die Diskussion um Pädophile hinauslaufen, sondern anhand des Links lässt sich ja mitunter auf den möglichen Inhalt schließen. Der Betrachter fragt sich also, warum X die Löschung beantragt hat und wird neugierig, interpretiert und im schlimmsten Fall trägt das ungeahnte negative Früchte (mitunter reichen Leuten Spekulationen, sie bauschen das von alleine zu einer "Wahrheit" auf). Wie fasst man das als Seitenbesitzer dann auf, wenn man meint, eigentlich alles richtig gemacht zu haben bzw. mit dem Recht auf Löschung?




    Bei der ganzen Diskussion um Google kommt doch der Punkt zu kurz, dass die ganze Diskussion um Nutzerdaten, "Big data" usw. erst angefangen hat, als das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wer, mit Ausname von Netzaktivisten, dem CCC etc., hat sich denn wirklich mit der Kehrseite der Medaille beschäftigt? Google war toll, Facebook "in", also wollte jeder besser gestern als heute auch aktiv sein und ich würde wetten, 99% der Nutzer haben nicht eine Sekunde darüber nachgedacht, was das auch heißen kann.
    Das selbe Prinzip sah man bei Paybackkarten. Leute geben also ihre Daten preis, sammeln Paybackpunkte und freuen sich, wenn sie dann nach 1 Jahr Sammeln einen Salz- und Pfefferstreuer im Wert von 5,99 Euro "geschenkt" bekommen. Ach ja, warum seit dem immer so viel Werbung im Briefkasten und E-Mail-Fach ist, ist mysteriös...
    Ich will das Verhalten von Google gar nicht beschönigen oder nivellieren, aber warum wird zugleich der Eindruck erweckt, als können die Nutzer gar nichts dafür bzw. wüssten gar nicht, was da passiert? Trotz expliziten Erklärungen, gar Warnungen ändert sich doch bei der breiten Masse nichts, oder?



    Wissen ist Macht und wann immer man etwas tun kann, ist es nur eine Frage der Zeit und Leute, dass es getan wird (da wären wir vermutlich thematisch nicht weit von der NSA entfernt). Es ist richtig, dass man Google auf die Finger schaut, aber es gibt nicht nur Google, es gibt immer oft auch ein Hintertürchen bzw. "entfernen", "nicht sichbar machen" und "löschen" sind eben doch drei unterschiedliche Verben.



    Die Politik möchte, dass man das www zwar dem Augenschein nach als virtuellen Freiraum wahrnimmt, aber zugleich soll mit scheinbaren Regelungen im Hintergrund die Freiheit an die Leine genommen werden. Nur, der Jagdhund www ist kein Welpe mehr, den man noch erziehen und führen kann, sondern er ist schon ein ausgewachsener Jagdhund, der seinem Instinkt nachgeht - wie ihn also zu fassen kriegen und lenken?