Mit denen ist soweit alles in Ordnung, warum?
Beiträge von SoftCreatR
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Ich habe heute den Entschluss gefasst, meine Drittanbieter-Logins auf den neuesten Stand zu bringen und zu veröffentlichen. Bis WoltLab die vor über einem Jahr bereits beanstandeten Bugs in Bezug auf Drittanbieter-Logins von Drittanbietern behebt, vergehen wahrscheinlich noch Jahre und so lange kann und will ich ehrlich gesagt nicht damit warten. Ein Jahr sollte genug sein.
Steam habe ich bereits fertig. Rest folgt. Und ja, ich weiß, dass es bereits zwei Plugins für Steam gibt. Aber das Eine kostet ein halbes Vermögen (unter Berücksichtigung des eher spärlichen Funktionsumfangs) und das Andere habe ich mir nicht angesehen. Denn selbst wenn es gut ist - Konkurrenz belebt das Geschäft

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Bestimmt

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Geht so. Das sieht schon anders aus, wenn man weiß, wer hinter den Initialen steckt

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Da bin ich mal zwei Tage nicht auf Arbeit, da werde ich heute darüber informiert, dass ein Herr J.L. hier angerufen- und den Kundensupport darum gebeten hat, mir einen Kaffee auf den Tisch zu stellen und mich zu grüßen... Leute gib'ts.
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Über die o.g. Domain lässt sich übrigens das WBB(-Lite) beziehen. Ich hatte die zwar ursprünglich für etwas Anderes gemietet, jedoch hab ich es mir nachher anders überlegt

https://www.wbblite.rocks/wbb1.2.zip
https://www.wbblite.rocks/wbblite1.0.2pl3.zip
https://www.wbblite.rocks/wbblite2.1.2pl1.zip -
Und du wunderst dich wirklich, dass du gesperrt wurdest?!
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Du hast hier mehrere Möglichkeiten... Einbinden in die Nutzungsbestimmungen darfst du sie natürlich, jedoch enthebt dich dies nicht der gesetzlichen Anzeigepflicht. Entweder, du verwendest den Text, der auf der Datenschutz-Seite des WCF angezeigt wird oder, du verwendest mein Plugin und die Texte daraus:
https://pluginstore.woltlab.co…atenschutzerkl%C3%A4rung/ (bzw. https://pluginstore.woltlab.co…atenschutzerkl%C3%A4rung/ für WCF 2.1)
Oder aber, du nimmst den Text von Juraforum und ersetzt den Text in den originalen Datenschutzbestimmungen des WCF.
Wie du es machst, ist letztlich egal, so lange
- die Datenschutzbestimmungen auf einer separaten Seite erreichbar sind
- sich die Datenschutzbestimmungen nicht voneinander unterscheiden, wenn sie an mehreren Stellen angezeigt werden
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Auch da musst du aufpassen, da diese auf einer separaten Seite angezeigt und jederzeit erreichbar sein müssen (§4a BDSG)