Neue Preise und neues Lizenzmodell für WoltLab Suite 5.2

  • Du hast zwar Recht das es völlig anders da steht aber wie sieht es im Falle eines Rechtsstreits aus ? Wenn man nämlich da nach dem Begriff Miete geht wird da ganze irgendwie problematisch ?


    Bin gespannt wie sowas mal ausgehen wird.

    Und genau darauf wollte ich hinaus Fightcrasher


    MysteryCode das weiß ich nur alles andere, was dazu kommen, könnte steht dort nicht

    Denn sowas wie Miete ist etwas ganz anderes als Kaufen und da führt kein weg vorbei.

  • Du hast zwar Recht das es völlig anders da steht aber wie sieht es im Falle eines Rechtsstreits aus ? Wenn man nämlich da nach dem Begriff Miete geht wird da ganze irgendwie problematisch ?

    Dann bringst du einen Screenshot der Mitteilung vor, auf Grund derer du dich hast zum Kauf verleiten lassen.

    1. Was passiert mit der Installation, wenn die Mietlizenz ausläuft?

    Ihre Installation bleibt unverändert lauffähig, Sie können diese weiterhin ohne Einschränkungen nutzen und Sie erhalten weiterhin Sicherheitsupdates für diese Version.

    Der Zugang zu neuen Versionen und dem Ticket-Support setzt jedoch eine aktive Mietlizenz voraus, Sie können Ihre abgelaufene Mietlizenz bei Bedarf für ein weiteres Jahr verlängern.

    2. Wie lange ist die Mietlizenz gültig? Handelt es sich um ein Abonnement?

    Die Mietlizenz läuft für ein Jahr und kann optional um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, mit Ablauf des Mietzeitraums läuft die Lizenz automatisch aus. Nur Sie entscheiden, ob Sie die Mietlizenz verlängern möchten, ein Abonnement besteht nicht.


    (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

    1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

    2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

    Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

    Einen Sachmangel kannst du übrigens z.B. auch bezüglich der Reaktionen geltend machen: https://community.woltlab.com/…g-und-emails-bei-fehlern/

    Was hier angepriesen wird, kann die Software nicht. Also steht dir vermutlich ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, eine kostenlose Nachbesserung seitens WoltLab innerhalb einer akzeptablen Zeitspanne oder eine Minderung zu. Zumindest so meine laienhafte Interpretation, wenn ich das von früher noch richtig im Kopf habe. :)

  • Ich fand die Abstände zu den neuen Versionen schon seit Wbb4 zu kurz . kaum denkt man, man hat eine neue Software, schon darf man wieder neu kaufen ... :thumbdown:

    das Wbb2 wurde noch liebevoll über Jahre upgedatet, da wäre es damals ok gewesen, alle 2-3 Jahre mal was zu verlangen, aber nun jedes Jahr 100 Euro und mehr berappen?

    Mach ich schon seit Wbb4 nicht mehr mit, zumal die Versionen in meinen Augen immer weniger Funktionen aufweisen und mit immer weniger Liebe gecodet werden ... meine persönliche Ansicht, die keiner teilen muss ;)


    zudem werden Foren in Zeiten der social Media Sachen wie Facebook, Twitch, Instagramm usw usw immer unrelevanter ..

    ich werde mein Forum noch laufen lassen, so lange es fehlerfrei und sicher läuft ... und danach wohl in die ewigen Forengründe verschwinden lassen....


    diese Preise kann und will ich mir nicht leisten, da kauf ich mir lieber Wolle und lerne stricken und hab was effektives für das Geld in der Hand :P

  • Einen Sachmangel kannst du übrigens z.B. auch bezüglich der Reaktionen geltend machen: https://community.woltlab.com/…g-und-emails-bei-fehlern/

    Was hier angepriesen wird, kann die Software nicht. Also steht dir vermutlich ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, eine kostenlose Nachbesserung seitens WoltLab innerhalb einer akzeptablen Zeitspanne oder eine Minderung zu. Zumindest so meine laienhafte Interpretation, wenn ich das von früher noch richtig im Kopf habe. :)

    Lustig. Inzwischen sind dort aktuelle Screenshots zu sehen. Stillschweigend. :D