Das bedeutet, ich müsste jeden Artikel erstmal in einem Vergleichsportal suchen und wenn der Preis niedriger ist, als der Neupreis, dann okay, sonst keine Freischaltung?
Ne, die Idee war auch quatsch da man ja was unter dem EK auch mit Gewinn verkaufen kann, also vergiss das wieder.
Soll das wirklich heißen, dass der Betreiber eines Marktplatzes, der lediglich den Kontakt zwischen zwei Parteien vermittelt, die außerhalb seines Einflussbereiches ein Geschäft miteinander tätigen, an dem er nichts verdient, eine Meldung machen muss, wenn er den Eindruck hat, dass der Verkäufer einen Gewinn erzielt? Das scheitert doch schon daran, dass dem Betreiber in der Regel Name und Anschrift der Parteien nicht bekannt sind und dass er häufig nicht weiß, zu welchem konkreten Preis der Handel letztlich abgeschlossen wurde.
Ja das ist tatsächlich so:
Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die ge- richtet sind auf:
…
3. der Verkauf von Waren;
Software ist laut Recht eine "Ware".
Ich habe bisher kein Schlupfloch gefunden.
Einzig das man die Kommunikation hier verbietet wäre eine Möglichkeit, also das Deinstallieren des Konversationsystems. Dann würde der Vertragsabschluß hier nicht stattfinden und die Voraussetzung hier nicht miteinander in Kontakt zu treten wäre erfüllt.
Ansonsten wäre das noch eine Möglichkeit:
- den Nachweis erbracht hat, dass die von ihm betriebene Plattform nicht von meldepflichtigen Anbietern genutzt werden kann.
aber keine Ahnung wie man das machen soll.