proMediaSG Digital - Ihr Schreibservice für rechtssichere außergerichtliche Schreiben

  • proMediaSG Digital wurde am 01.02.2026 gegründet und am 12. 02.2026 als Kleinunternehmen im Bereich Allg. Sekretar.- u. Schreibdst. angemeldet (Gewerbeanmeldung liegt vor) und steht für zuverlässigen Schreibservice im Bereich außergerichtlicher rechtlicher Korrespondenz. Ich unterstütze Privatpersonen bei der formgerechten, strukturierten und sachlich präzisen Erstellung von Schreiben an Unternehmen, Behörden oder sonstige Institutionen ua.

    Ob Zahlungsaufforderung, Vertragsangelegenheit, Fristsetzung oder Stellungnahme – Ihr Anliegen wird professionell formuliert, klar strukturiert und auf den Punkt gebracht.Mein Ziel ist es, Kunden bei administrativen Aufgaben zu unterstützen und den Umgang mit Dokumenten, Formularen und Schriftverkehr zu erleichtern.


    Meine Leistungen richten sich insbesondere an:

    ✔ Senioren

    ✔ Privatpersonen
    ✔ Personen mit wenig Zeit für Büroarbeit
    ✔ Menschen mit Unterstützungsbedarf bei Formularen und Behörden


    Jetzt professionelle Unterstützung anfordern

    Sie möchten Ihr Anliegen rechtssicher und überzeugend formulieren lassen? Dann nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf. Kontaktieren Sie proMediaSG Digital – ich unterstütze Sie schnell, diskret und professionell.

    Ihr zuverlässiger Partner für rechssichere Schreiben. Mein Schreibservice für rechtliche Schreiben

    unterstützt Sie bei der Erstellung von außergerichtlichen Vertragskündigungen,

    Widerspruchs,- und Mahnverfahren.

    9 Mal editiert, zuletzt von proMediaSG Digital (9. März 2026 um 16:57) aus folgendem Grund: Text Korrektur

  • Hi,

    habe mir die Seite mal angesehen und finde das Angebot sogar eigentlich ganz gut. Ich wünsche euch viel Erfolg mit der Neugründung.

    Was ihr aber wirklich noch beheben solltet ist der Footer, man kann die relevanten Daten kaum entziffern:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben ihn zu sehen.

    Es wäre doch schade wenn es am Ende wegen solchen Kleinigkeiten scheitert.

    Deine Anfrage wurde nicht beantwortet? Dann bitte einfach noch mal kurz im Thema nachfragen.

    On the road to 20K :jump:

  • Hallo Tom,

    vielen Dank für dein Feedback

    Bin gerade am herumbasteln was dein Feedback angeht.

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  • Hi bulinews,

    habe ich gerade behoben !

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  • Finde die Idee gut...


    Im Gegensatz dazu finde ich den Hintergrund unfassbar schlecht gewählt...

    Erinnert mich an eine Anwaltsserie aus den USA, auf den Namen komme ich gerade nicht...

    Dazu noch unscharf...


    Ich würde noch dazuschreiben, wie ein Auftrag bei Euch abgearbeitet wird bzw. wie das Ganze aus Kundesicht abläuft...

  • Ich denke du meins die Anwaltsserie "Suits"

    https://www.zdf.de/serien/suits-100

    => Läuft jeden Tag auf ZDFneo ab 15:45 Uhr und Freitags zusätzlich ab 20:15 Uhr :thumbsup:


    Mit dem Hintergrund bin ich selber auch unsicher, mal sehen was sich da noch machen lässt

    Ich Arbeite gerade nocht an den Feinheiten :)

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  • Sollten noch Fehler gesehen werden bitte ich um einen kleinen Hinweis.

    Auch Verbesserungsvorschläge sind gerne gesehen....

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  • Da das Bild als offizielles Wallpaper herunter geladen werden kann - vertoßen ich gegen kein Urheberrecht ! Aber Veränderungen sind gut

    Rede dir das ruhig ein. Und lese dich bei Gelegenheit mal zum Theme Nutzungsrecht ein...
    Lass mich deine nachricht nur kurz noch Screenshoten... danke :)

  • Rede dir das ruhig ein. Und lese dich bei Gelegenheit mal zum Theme Nutzungsrecht ein...


    Doerek wenn ich schon einen rechtssicheren Schreibservice anbiete, sind mir natürlich diese Informationen gut bekannt.

    Erläuterung zum Nutzungsrecht

    1. Grundidee

    Das Urheberrecht schützt die geistigen Werke eines Autors, Künstlers oder Entwicklers (z. B. Texte, Bilder, Musik, Software).
    Der Urheber hat das ausschließliche Recht, über die Nutzung seines Werks zu entscheiden.

    Wenn jemand anderes das Werk verwenden möchte, braucht er dafür ein Nutzungsrecht.

    2. Arten von Nutzungsrechten

    1. Einfaches Nutzungsrecht

      • Der Urheber kann das Werk weiterhin selbst nutzen oder anderen die Nutzung erlauben.

      • Beispiel: Ein Fotograf erlaubt einem Magazin, ein Bild einmal zu veröffentlichen, behält das Recht aber selbst, es anderweitig zu verwenden.

    2. Ausschließliches Nutzungsrecht

      • Der Urheber gibt einem Dritten das Recht, das Werk zu nutzen, und selbst darf er es nicht mehr nutzen (oder nur eingeschränkt, je nach Vertrag).

      • Beispiel: Ein Softwareentwickler verkauft die Software exklusiv an ein Unternehmen.

    3. Inhalte der Nutzungsrechte

    Die Nutzungsrechte können differenziert übertragen werden:

    • Art der Nutzung: z. B. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung

    • Umfang/Ort: z. B. Deutschland, EU, weltweit

    • Dauer: z. B. 1 Jahr, unbegrenzt

    • Exklusivität: einfach oder exklusiv

    4. Wichtige Hinweise

    • Ein Urheberrecht wird nicht automatisch übertragen; es muss schriftlich geregelt sein, besonders bei ausschließlichen Nutzungsrechten.

    • Die Übertragung kann zeitlich, räumlich oder inhaltlich beschränkt werden.

    • Auch bei Nutzungsrechten bleibt der Urheber moralisch verantwortlich, z. B. für die Urhebernennung (Person des Urhebers darf nicht verletzt werden).

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