Achtung beim Kauf/Verkauf von WL Accounts

  • Mal blöd gefragt: Wie kommunizierst du mit der anderen Partei? Per Briefpost oder per E-Mail.
    Bei E-Mails würde ich mal ganz genau einen Blick auf die Header werfen.

    Meine Anwältin schrieb Briefe mit dem Anwalt von WL.


    Ich schreibe E-Mails (und erhalte Briefe) an/von dem Landesdatenschutzbeauftragten Brandenburg.


    Anwaltliche Vollmacht mit Unterschrift von Herrn Werk liegt vor ;)


    Die behördlichen Schrifstücke sind naja fälschungssicher...

  • Und was soll nun der mehrfach zitierte Datenschutzbeauftragte mit dem Verkauf eines Kundenkontos zu tun haben? Den Zusammenhang darfst Du doch wohl erklären, oder?





    Gruß norse

  • Und was soll nun der mehrfach zitierte Datenschutzbeauftragte mit dem Verkauf eines Kundenkontos zu tun haben? Den Zusammenhang darfst Du doch wohl erklären, oder?

    Natürlich Sorry, dass ist für mich nun so miteinander Verwurstet, dass ich schon ganz vergessen habe, dass es für Außenstehende verwirrend sein könnte.


    Ich habe meinen Account veräußert und gemäß BDSG einen Antrag auf Löschung (wegen Beendigung der Geschäftsverhältnisse) meiner privaten Daten gestellt.


    Der Antrag wurde wegen angeblicher technischer Unmöglichkeit abgelehnt durch Herrn Werk persönlich.
    Verfahren wurde beim Landesdatenschutzbeauftragen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das BDSG auf meinem Antrag hin anhängig.


    Dort hat WL (ungefähr) geantwortet, dass Account verkaufen verboten und ein Verstoß gegen den AGB ist somit keine Beendigung der Geschäftsverhältnisse eingetreten ist usw. usf.


    Und dann habe ich halt eine Anwältin beauftragt und WL einen Anwalt und der hat das ganze noch mal genauso bestätigt schriftlich per Brief. Schwarz auf Weiß.
    Besser so? :)