Marktplatz - Was macht ihr damit?

  • Ich bin von einem Benutzer auf folgenden Link aufmerksam gemacht worden:

    DAC7 - die Meldepflicht für digitale Plattformen
    Neue Sorgfalts- und Dokumentationsbestimmungen verpflichten Betreiber von Vermittlungsplattformen zur Offenlegung der Finanzinformationen ihrer Nutzer
    home.kpmg


    Leider wieder ein weiterer Stein, der uns Webseitenbetreiber in den Weg gelegt wird. Ich denke, ich werde mich wohl von meinem Marktplatz verabschieden. Ist ja nicht so, dass er großartig genutzt wurde / wird. Aber er war halt ein Teil von meiner Seite ...


    Wie geht ihr mit eurem Marktplatz nun um?

  • Das ist auch mal wieder mehr Panikmache, als sonst was ...


    Soweit ich das verstehe, ist es folgendermaßen:

    Leute, die nur ab und an etwas gebrauchtes verkaufen, bleiben da außen vor..diese Meldepflicht ist nur für diejenigen, die das geschäftlich machen und nahezu täglich Massen an Ware anbieten...

    zb. Konsolendealer bei Ebay ( weiß nicht, ob du Konsolendealer kennst ...der hat halt an und verkauf von Konsolen und games usw und fiel mir jetzt als Beispiel als erstes ein )


    Also, sofern du nur private User hast, die nur ab und an was im Marktplatz verkaufen, ändert sich für dich gar nichts ...

    nur, wenn irgendwelche Händler regelmäßig bei dir was einstellen, musst du das melden ...


    So hab das zumindest ich verstanden..hatte dazu die Tage irgendwo ein Youtube Video gesehen, die es eben so erklärt hatten 🤷‍♀️

    • Teambeitrag

    Also wenn ebay Kleinanzeigen ausgeommen ist, dann kann doch ein Marktplatz in einem Forum nicht betroffen sein:

    Zitat

    Nicht betroffen sind hingegen reine Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Stripe, reine Werbseiten wie Ebay Kleinanzeigen oder Webseiten, die nur auf Portale umleiten (z.B. Affiliateseiten, Blogs, etc.) sowie Seiten, die ausschließlich die eigenen Produkte oder Dienstleistungen anbieten (z.B. die eigene Unternehmenswebseite mit Onlineshop oder Buchungsfunktion).

    Zitat

    Keine Plattform laut PStTG liegt vor:


    bei reiner Kontaktvermittlung, d.h. wenn der Abschluss des Vertrages außerhalb der Plattform oder anderweitig (auch elektronisch) zustande kommt. (z.B. Ebay Kleinanzeigen)

    Zitat

    Keine Plattform im Sinne des PStTG liegt insbesondere vor:

    bei reiner Kontaktvermittlung im Sinne eines „digitalen Schwarzen Bretts“, wenn der Abschluss des Vertrages außerhalb der Plattform oder anderweitig (auch elektronisch) zustande kommt.



    Das ist auch mal wieder mehr Panikmache, als sonst was ...

    Es geht um Betreiber der Plattformen, nicht um die Nutzer.

    Deine Anfrage wurde nicht beantwortet? Dann bitte einfach noch mal kurz im Thema nachfragen.


    Mein Blog: TwentyMag <- Lesen, Teilen, Liken, Kommentieren, Abonnieren. Ihr wisst bescheid, was labere ich hier groß rum :eyes:

    • Teambeitrag

    Wenn ich das richtig verstehe dann reicht es für den Marktplatz hier aus wenn kein Gewinn erzielt wird. Ich denke mal das dann ab dem 1.1. nur noch Angebote freigeschaltet werden deren Angebotspreis unter dem Neupreis liegt. Der Verkauf von Platinumlizenzen ist dann künftig nicht mehr möglich.

  • Ich denke mal das dann ab dem 1.1. nur noch Angebote freigeschaltet werden deren Angebotspreis unter dem Neupreis liegt.

    Das bedeutet, ich müsste jeden Artikel erstmal in einem Vergleichsportal suchen und wenn der Preis niedriger ist, als der Neupreis, dann okay, sonst keine Freischaltung? :/

  • Soll das wirklich heißen, dass der Betreiber eines Marktplatzes, der lediglich den Kontakt zwischen zwei Parteien vermittelt, die außerhalb seines Einflussbereiches ein Geschäft miteinander tätigen, an dem er nichts verdient, eine Meldung machen muss, wenn er den Eindruck hat, dass der Verkäufer einen Gewinn erzielt? Das scheitert doch schon daran, dass dem Betreiber in der Regel Name und Anschrift der Parteien nicht bekannt sind und dass er häufig nicht weiß, zu welchem konkreten Preis der Handel letztlich abgeschlossen wurde.





    Gruß norse