Ich finde das Urteil vom EUGH absolut schwachsinnig.
Um dein Beispiel mal weiter aufzugreifen:
Nachdem der Steuerhinterzieher nun veranlasst hat, dass dein Beitrag nicht mehr in Google gelistet werden darf, stellt er außerdem fest, dass ja auch die Suchfunktion im cls noch Treffer ausspuckt. Also lässt er Tom vom gericht dazu verdonnern, das Suchergebnis aus der cls-Suche zu streichen (was technisch gar nicht so einfach ist). Allerdings lässt Tom den Artikel an sich noch da, denn der behauptet ja nichts falsches. Nun stellt der Steuerhinterzieher fest, dass in der themenauflistung ja auch noch eine Vorschau auf das Thema enthalten ist, und lässt Tom dazu verdonnern, den Thread aus der themenauflistung zu löschen (auch wieder technisch nicht einfach).
Was ist denn dass für eine Welt, in der die Information an sich veröffentlicht werden darf, aber niemand wissen darf, dass diese Information veröffentlicht wurde? Was ist das für eine Informationsfreiheit?
Entweder verstößt die Information gegen das Persönlichkeitsrecht der Person - dann muss sie zuallererst mal auf der Seite der Zeitung entfernt werden, und dann natürlich auch aus dem Google-Index, wenn sie nicht mehr vorhanden ist - aber sie nur aus den Suchergebnissen zu löschen ist lächerlich, Augenwischerei und sogar Zensur. man kann nicht mit zweierlei Maß messen - entweder die Information darf nicht veröffentlicht werden weil sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt, dann muss sie ganz verschwinden, oder man darf sie veröffentlichen, dann muss es auch erlaubt sein, die Information zu finden.
Wenn wir aber anfangen, dass Informationen zwar veröffentlicht werden dürfen, aber man niemanden verraten darf, dass man sie veröffentlicht hat, dann ist etwas falsch. Das ist wie wenn man dir sagt, dass du zwar Flyer für deine Partei drucken darfst, aber sie nicht verteilen darfst...