Kurz und bündig: Für mich stellt es einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, wenn sich A anmaßt, eine Beurteilung von B (ggf. sogar, ohne dass B davon Kenntnis erhält) zu veröffentlichen und einem großen Benutzerkreis zugänglich zu machen. Man sollte alle rechtlichen Mittel gegen diese Art der Zurschaustellung (egal ob positiv oder negativ) ausschöpfen.
Gruß norse